Dezember 2004:
Pfad:> Partei BüSo> BüSo Baden-Württemberg> Politik in BW> Archiv


Verfassungsklage gegen Hartz IV in Vorbereitung

Großangriff: Deutschlands Neocons von Arnulf Baring bis Peter Glotz, eifrig unterstützt von den Neonazis der NPD, machen seit Jahren Stimmung gegen das Grundgesetz, und jetzt ist auch klar, warum: Wer den Sozialstaat zerschlagen will, kommt in Konflikt mit dem Sozialstaatsgebot unserer Verfassung.

Demozug in Magdeburg
Im Bild eine der Montagsdemonstrationen gegen Hartz IV, die nicht die erhoffte Wirkung hatten. Wird das Verfassungsgericht in Karlsruhe nun die Angriffe von Neocons und von Neonazis auf unseren Rechtsstaat stoppen?

Viele Jahre vergilbte das Grundgesetz unbeachtet auf dem Bücherregal. Wer befaßt sich schon mit trockenen Paragraphen, die nach 50 Jahren längst selbstverständlich schienen? Aber wie so oft erkennt man den Wert eines Gutes erst in dem Moment, wenn man im Begriff steht, es zu verlieren - wenn die deutschen Neocons mit ihrem neoliberalen Großangriff uns das Grundgesetz nehmen wollen. Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe durch das Hartz-IV-Gesetz ist dabei nur der Anfang. Aber der Widerstand gegen Hartz IV wird nun unversehens zu einer Bewegung zur Verteidigung des Grundgesetzes, der darin verbrieften unveräußerlichen Rechte und unserer verfassungsmäßigen Ordnung als "sozialer Bundesstaat".

Unverdrossen gehen die Montagsdemos nämlich in vielen Städten weiter, ein wachsendes Netzwerk von neuen Bündnissen, Vereinen, Gruppen und Webseiten ist entstanden, an unzähligen Runden Tischen wird beratschlagt, wie man weiter vorgehen will. Von den etablierten Parteien ist nichts zu erwarten, schließlich ist Hartz IV ein "Kompromiß", der Mitte Dezember 2003 im Vermittlungsausschuß von SPD, Grünen, FDP, CDU und CSU gemeinsam beschlossen wurde. Auch die PDS und der DGB sind über die Bestellung eines Rechtsgutachtens zu Hartz IV nicht hinausgekommen. Eine andere Initiative dagegen hat über eine Infoseite (www.flegel-g.de/index-verfassungsklage.html) fast 8000 Euro für eine Verfassungsklage gesammelt und einen Rechtsanwalt damit beauftragt. An Beschwerdeführern, die von Hartz IV selbst betroffene Langzeitarbeitslose sein müssen, wird es gewiß keinen Mangel geben.

Trotzdem wäre es blauäugig, zu glauben, eine Verfassungsklage an sich wäre schon das Allheilmittel gegen Hartz-IV. Erfolg verspricht eine Klage beim Bundesverfassungsgericht nur als flankierende Maßnahme des politischen Kampfes einer wachsenden Widerstandsbewegung gegen die neoliberal-konservativen Axiome des Handelns in Wirtschaft, Regierung, Parteien und anderen Organisationen, welche die Massenarbeitslosigkeit erst herbeigeführt haben und nun einen Kurswechsel in Richtung Vollbeschäftigung blockieren.

Die Architekten von Hartz IV bei der Bertelsmann-Stiftung (siehe Neue Solidarität, Nr. 50/2004) handeln nach dem Motto: An der Arbeitslosigkeit von real mehr als 8 Millionen sind die Arbeitslosen selber schuld. Schaffen wir also die Arbeitslosenversicherung ab, begrenzen das Arbeitslosengeld auf ein Jahr und machen ein Miniatur-ALG II (= Sozialhilfe) abhängig von der Bereitschaft, "jede Art der Arbeit" anzunehmen, bis hin zu "1-Euro-Jobs"! Diese vernichten zwar reguläre Arbeitsstellen und vergrößern dadurch das Arbeitslosenheer, doch auf der anderen Seite werden viele, statt 1-Euro-Sklaven zu werden, lieber in die Schattenwirtschaft abtauchen und - wie praktisch! - damit aus der Arbeitslosenstatistik und Empfängerliste von ALG II ganz verschwinden. So ist Hartz IV gedacht - und das ist grundgesetzwidrig.

Flagranter Verstoß gegen das Grundgesetz

Schon im Sommer 2004 äußerten sich namhafte Juristen zur Verfassungswidrigkeit der neuen Gesetzgebung für Erwerbslose, SGB II, genannt "Hartz IV". Die Verstöße sind so derb, daß sie auch Nichtjuristen ins Auge springen.

1. Hartz IV verstößt gegen den Schutz des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG), auf den die Neoliberalen doch sonst so viel Wert legen, wenn es um ihr Eigentum geht. Bislang richtete sich der Anspruch auf Bezug von Arbeitslosengeld nach der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung vor der Arbeitslosmeldung. Die Höhe der Bezüge bemaß sich am letzten Nettoentgelt (Arbeitslosengeld 60%, Arbeitslosenhilfe 53%). Ab 1.1.2005, und für ältere Arbeitnehmer ab 2006, wird Arbeitslosengeld nur noch ein Jahr gezahlt. Danach erlöschen alle "erworbenen Ansprüche" durch jahrzehntelanges Einzahlen von 6,5% des Lohnes: Egal ob ein Antragsteller vorher 30 Jahre Beiträge gezahlt hat oder nur ein Jahr, er bekommt höchstens 345 Euro (+ Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung). Wer irgendwelche Ersparnisse hat, die 200 Euro pro Lebensjahr übersteigen, bekommt gar nichts. Die Bezeichnung "massive Enteignung" dafür ist nicht übertrieben.

Der Kölner Verfassungsrechtler Prof. Dr. Heinrich Lang hält dies für einen erhöhten Eingriff in die Grundrechte, wenn durch Einzahlungen in die Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung erworbenen Ansprüche durch gesetzliche Eingriffe gestrichen werden. Auch Heiner Geißler (CDU) hält Hartz IV aus diesem Grund für verfassungswidrig und prophezeite schon im September 2004, die Gleichstellung von Arbeitslosen, die unterschiedlich lange in die Sozialversicherung eingezahlt haben, werde vor dem Verfassungsgericht zu Fall kommen.

2. Nach Art. 13 GG ist die Wohnung unverletzlich. Durchsuchungen dürfen nur stattfinden, wenn ein Richter sie angeordnet hat, oder "zur Abwehr einer bestimmten Gefahr oder einer Lebensgefahr". Hausbesuche zur Kontrolle der Vermögensverhältnisse, z.B. die Suche nach versteckten Vermögenswerten, wären demnach ein klarer Verstoß gegen Art. 13 GG.

3. Prof. Dr. Uwe Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht, sieht durch die "Eingliederungsvereinbarung", die alle Antragsteller unterschreiben müssen und die Vertragsform hat, einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit, die von Art. 2 GG geschützt wird. Nach dem Grundgesetz hat jeder Bürger das Recht, frei zu entscheiden, mit wem er welchen Vertrag abschließt.

4. In Art. 12 GG heißt es: "(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen...(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlich allgemeinen, für alle gleichen Dienstleistungspflicht." (Wehrpflicht, Zivildienst, Schöffe) "(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig." Nicht nur Prof. Berlit sieht das Zwangsarbeitsverbot verletzt, wenn Arbeitslose unter Androhung verschärfter Sanktionen gezwungen werden, "Arbeitsgelegenheiten" wahrzunehmen, für die sie nur eine geringe Aufwandsentschädigung erhalten ("1-Euro-Jobs"). 5. Wer dies verweigert, dem droht die Streichung der 345 Euro ALG II für drei Monate, bei nochmaliger Weigerung für weitere drei Monate, bis hin zur Streichung der Geldleistungen auch für Unterkunft und Heizung. Die Juristen sagen, dadurch werde das "Bedarfsdeckungsprinzip" verletzt, das aufgrund des Sozialstaatsgebot in Art. 20 GG zwingend zu beachten ist.

Dieser Art. 20 des Grundgesetzes ist der allerwichtigste überhaupt, denn er enthält die Quintessenz unserer Verfassung:

Art. 20 GG:

"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Er ist auch der beste Schutz davor, sich - typisch deutsch - an juristischen Einzelheiten festzubeißen und vor lauter Bäumen den Wald aus den Augen zu verlieren: Die sog. "Reformen" der Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung zielen auf Abschaffung des Sozialstaates und unserer verfassungsmäßigen Ordnung!

Ein Verfassungsrichter argumentiert politisch

Der Kampf um den Erhalt unseres "demokratischen und sozialen Bundesstaates" kann nur gewonnen werden, wenn wir es schaffen, daß die Politiker (in Regierung und Opposition), die sich bislang unter dem Diktat von Banken und neoliberalen Denkfabriken weigern, ihren Wirtschaftskurs zu ändern, entweder umdenken oder aber durch vernünftigere Leute ersetzt werden, die zu einem solchen Kurswechsel bereit sind. Bedeutsam ist daher eine Rede, die Prof. Dr. Siegfried Broß, Verfassungsrichter im 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts, im Juni auf dem Katholikentag in Ulm hielt. Er argumentiert politisch, weil er weiß, daß die Ursachen des Problems der Sozialversicherungen, nämlich die seit 1971 anwachsende "erschreckend hohe Arbeitslosenzahl bei kontinuierlich niedriger Zahl von offenen Stellen" letztlich nicht mit Paragraphen zu bekämpfen ist, sondern nur durch die entschlossene Veränderung der staatlichen Wirtschaftspolitik.

Vor allem müssten "Wege gesucht werden, die Einnahmenseite zu stärken und nicht ständig bei den Armen und Schwachen weiter zu sparen", betont Prof. Broß. Auch bei der geplanten Gesundheits- und Rentenreform sei "eine nähere Vergewisserung über die Verfassungsrechtslage und deren Vorgaben nach meiner Einschätzung unterblieben". Dabei sei das "Bekenntnis zum Sozialstaat" von entscheidender Bedeutung. Zwar sei das Grundgesetz "wirtschaftspolitisch neutral" und das Gebot, die Menschenwürde zu schützen (Art.1 Abs. 2 GG), bedeute nicht den Schutz vor materieller Not. Aber wirtschaftspolitische Maßnahmen dürften "nicht zu einer Verkürzung dessen führen, was die Verfassung in allem Wandel unverändert gewährleisten will, namentlich nicht zu einer Verkürzung der in den einzelnen Grundrechten garantierten individuellen Freiheiten, ohne die nach der Konzeption des Grundgesetzes ein Leben in menschlicher Würde nicht möglich ist ... Entscheidend für unseren Zusammenhang ist die Verbindung zwischen den Grundrechten, vor allem der Menschenwürde des Art. 1 GG und der Handlungsfreiheit des Art. 2 GG mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG."

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, so Prof. Broß in seiner Ulmer Rede, gehörten zur Daseinsvorsorge im Sozialstaat auch "wichtige Infrastrukturbereiche für die Sicherung eines menschenwürdigen Daseins. Hierzu sind Einrichtungen, die der Mensch zur Verwirklichung seiner Person und Individualität bedarf und die er nicht selbst zur Verfügung stellen kann, wie Elektrizität, Wasserversorgung, Telefon, Bahn und Post zu rechnen." Und es widerspreche dem Sozialstaatsprinzip, "wenn der Staat fortwährend Maßnahmen trifft, die die wirtschaftliche und politische Grundlage für verantwortliches Handeln in Ausführung des Sozialstaatsgebots in Frage zu stellen vermögen".

Prof. Broß erläutert, durch welche Faktoren er das "staatliche Handeln in Beobachtung des Sozialstaatsgebots" immer mehr eingeschränkt sieht: nämlich durch den "fortschreitenden europäischen Integrationsprozeß" (EU-Recht), die "parallel verlaufende Ausweitung der Globalisierung" und der "Schattenwirtschaft", die Deregulierung der Finanzmärkte und die Privatisierung der öffentlichen Infrastruktur.

"Uneingeschränkte Privatisierung fördert Destabilisierung des Staates", warnt der Verfassungsrichter. "Man kann sich ohne Schwierigkeiten vorstellen, daß etwa nach einem Börsengang der Deutschen Bahn AG und Erwerb der erforderlichen Mehrheit durch unkontrollierte Interessenten etwa ein einwöchiger Sonderurlaub für deren Bedienstete geeignet ist, die deutsche Volkswirtschaft ins Wanken zu bringen ... Der Staat kann nach völliger Deregulierung die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen allenfalls in einem ganz geringen Umfang noch gestalten, er ist aber hilf- und wehrlos gegen die Globalisierung."

Broß warnt auch vor einer Privatisierung der Sparkassen. Schon jetzt habe Privatisierung und Deregulierung im Bankenbereich "dazu geführt, daß die Abhängigkeit von internationalen Finanzströmen immer größer wird, eine Spekulation früher gegen die DM und nunmehr gegen den Euro nahezu nach Belieben möglich ist ... Hinzukommen die internationalen Rating-Agenturen, die trotz ihrer intransparenten Struktur und fehlenden demokratischen Legitimation in der Lage sind, die Güte eines Staatswesen zu bestimmen." Gerade wegen der inneren Abhängigkeiten zwischen EU-Integration, Globalisierung und Schattenwirtschaft, sei der Staat verpflichtet, "in Ausführung des Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG zur Stabilisierung der Sozialversicherungssysteme und zum offensiven Umgang mit internationalen Finanzmärkten entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.

Prof. Broß macht zwei konkrete Lösungsvorschläge, um den "sozialen Bundesstaat" und den gesellschaftlichen Frieden in Deutschland zu erhalten: "Privatisierungen im Bereich der Daseinsfürsorge", d.h. der öffentliche Infrastruktur, "müssen rückgängig gemacht und anstehende mit Börsengang unterbunden werden. Die Substanz dieser Betriebe ist jeweils in Fonds einzubringen." Anteilscheine an diesen Fonds könnten mit für immer garantiertem Zinssatz an Bürger zur Sicherung ihres privaten Anteils an der Riester-Rente ausgegeben werden. (Infrastrukturanleihen finden in Form der KfW-Anleihen bereits reißenden Absatz; doch warum sollte man sich mit der Privatisierungstendenz der "Riester-Rente" abfinden? Anm. G.L..)

Die zweite Empfehlung des Verfassungsrichters betrifft den Maastrichter Vertrag und die EU-Verfassung. Wenn die Gesellschaft nicht mittelfristig in Arm und Reich gespalten werden solle, bedürfe der europäische Integrationsprozeß der Anpassung: "Die beschriebene Entwicklung seit 1971 mit der Vollendung des Binnenmarkts zum 1. Januar 1993 hat ebenso wie die Einführung des Euro gezeigt, daß damit kein Bollwerk gegen die fortschreitende Globalisierung und Schattenwirtschaft errichtet werden kann, sondern daß vielmehr im Gegenteil diese die Gemeinwesen gefährdenden Entwicklungen eher gefördert werden. Aus diesem Grunde muß der Staat danach trachten, seine Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit zurückzugewinnen und internationale und von ihm anders nicht beeinflußbare unkontrollierte Entwicklungen auf den Binnenbereich wirksam abzuwehren."

Was wollen wir?

Prof. Broß formuliert also, in welche Richtung eine grundgesetzkonforme Politik zur Überwindung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Krise gehen muß. Seit Juni hat sich die Lage dramatisch zugespitzt. Das neoliberale System der globalisierten Finanzmärkte steht vor dem Kollaps, der Dollarverfall ist dafür nur ein Symptom. Und wenn die Krise nicht im Sinne des Sozialstaatsprinzips gelöst wird, dann droht nicht nur der Verlust des Sozialstaates, sondern wir verlieren auch die Demokratie und den Frieden. Dann droht uns ein neuer Faschismus und Krieg.

In allen Ländern, die von der Weltwährungs- und Wirtschaftskrise betroffen sind, kommt es nun darauf an, daß die Regierungen dringend ihre Handlungsfähigkeit zurückgewinnen, daß sie sich zusammensetzen und, ähnlich wie 1944 in Bretton Woods, ein neues Weltfinanzsystem vereinbaren. Vier Punkte sind wesentlich bei diesem "Neuen Bretton Woods":

Für die Bundesrepublik Deutschland ergibt sich in diesem Zusammenhang die Aufgabe, in den kommenden Jahren 8 Millionen produktive, ordentlich bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen. Dazu sind 100 Mrd. Euro öffentliche Investitionen in die vernachlässigte öffentliche Infrastruktur erforderlich, die ihrerseits bis zu 100 Mrd. privater Investitionen bei den beauftragten Firmen und Zulieferern anstoßen. Einzelheiten dazu finden Sie im Internet: www.solidaritaet.com/neuesol/2004/36/finanz.htm. Wichtig ist zu verstehen, daß zur Finanzierung dieses Investitionsschubs (ähnlich dem deutschen "Lautenbachplan" von 1931 oder Roosevelts "New Deal") herkömmliche KfW-Anleihen nicht ausreichen werden. Der Staat selbst muß die Kredithoheit zurückgewinnen und die Bundesbank wieder Verfassungsorgan im Sinne einer Nationalbank werden, die selbst Kredit schöpfen kann, wenn dies im Sinne des Gemeinwohls sinnvoll und in einer wirtschaftlichen Notlage dringend geboten ist.


Zurück zur Politik-Hauptseite: